Alsterdorfer Straße 573
22335 Hamburg-Ohlsdorf
Tel.: 040-504295 und 504656
Fax: 040-593495
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag: 8.00-17.00 Uhr
Freitag: 8.00-15.00 Uhr
Immer wieder taucht die Frage auf, wie die Pflege des eigenen Grabes über den Tod hinaus gegenüber möglichen Erben rechtlich sichergestellt werden kann. Der Jurist Thomas Vohrer, gab hierzu folgende Auskunft:
Vermächtnis
Die Genossenschaft/Treuhandstelle xy erhält eine einmalige Geldzahlung in Höhe von ...... Euro (genauen Betrag einsetzen) mit der Auflage,
hiermit mein Grab auf die Dauer von .... Jahren (konkrete Laufzeit einsetzen) in ortsüblichem Umfang zu pflegen und alljährlich zu bepflanzen
(falls gewünscht, können auch bestimmte Pflanztermine oder friedhofsgärtnerische Sonderleistungen aufgeführt werden).
Das Geldvermächtnis ist binnen 8 Wochen nach Anfall ohne Zulage von Zinsen (alternativ mit Verzinsung) an den Berechtigten zu überweisen.
Am besten setzten Sie die entsprechende Treuhandstelle/ Genossenschaft von dem Vermächtnis in Kenntnis. Bitte beachten Sie, dass auch bei einem
Vermächtnis Formvorschriften zu beachten sind. Ihr Rechtsanwalt gibt Ihnen hierzu gerne Auskunft.